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AGB


Geschäftsbedingungen der tesa nie wieder bohren GmbH (AGB) für den Webshop (https://shop.niewiederbohren.com/)

Sehr geehrter Kunde, wir, die tesa nie wieder bohren GmbH, Technologiepark Hanau, Margarete-von-Wrangell-Str. 22, 63457 Hanau, bieten unsere Lieferungen aufgrund Ihrer Bestellung in unserem Online Shop https://shop.niewiederbohren.com/ ausschließlich auf der Grundlage dieser, Ihnen vor der Bestellung im Internet- Bestellformular vollständig übermittelten, Geschäftsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Bestellung in Ihrer Gesamtheit als verbindlich anerkennen.

Ihre tesa nie wieder bohren GmbH

1.  Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der tesa nie wieder bohren GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der tesa nie wieder bohren GmbH nicht anerkannt, auch wenn die tesa nie wieder bohren GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die tesa nie wieder bohren GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn bei künftigen Lieferungen nicht mehr besonders auf sie aufmerksam gemacht wird.

1.3 Der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, tesa nie wieder bohren erkennt diese schriftlich als Zusatz zu ihren AGB an. Die Vornahme einer Lieferung gilt nicht als solches Anerkenntnis. Spätestens mit Annahme der Ware gelten diese AGB als vom Käufer akzeptiert. 

2. Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von tesa nie wieder bohren sind freibleibend und unverbindlich.

Die tesa nie wieder bohren GmbH bietet die im Online Shop aufgeführte Ware nur an Gewerbetreibende mit gültiger Umsatzsteuer-ID zum Verkauf an.

Die Verträge im Online Shop der tesa nie wieder bohren GmbH können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.

2.2 Mit Eingabe Ihrer Bestellung im Online Shop der tesa nie wieder bohren GmbH unter https://shop.niewiederbohren.com/ und Absenden Ihrer Bestellung durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" bieten Sie der tesa nie wieder bohren GmbH ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die von Ihnen ausgewählte Ware an.

Unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Bestellung an die tesa nie wieder bohren GmbH, erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei der tesa nie wieder bohren GmbH bestätigt und deren Einzelheiten, wie Ware, Rechnungs- und Lieferanschrift sowie Zahlungsart aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern informiert Sie zunächst darüber, dass Ihre Bestellung bei der tesa nie wieder bohren GmbH eingegangen ist.

Die in der Bestellbestätigung enthaltenen Preise entsprechen den UVPs ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlart „Rechnungskauf“ wird nur Bestandskunden der tesa nie wieder bohren GmbH und nach Abwägung eines möglichen Ausfallrisikos angeboten. Bei Ablehnung der Zahlart „Rechnungskauf“ hat der Kunde die Zahlart „Vorkasse“ zu akzeptieren.

Im nachfolgenden Angebot der tesa nie wieder bohren GmbH an den Kunden, sind die mit dem Kunden zuvor festgelegten Konditionen enthalten und die Preise dahingehend angepasst. Auch ist hier die Zahlart festgelegt.

Die Annahme des Angebotes und somit ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die tesa nie wieder bohren GmbH innerhalb von fünf Tagen nach der Bestellung die bestellte Ware an Sie versendet und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.

Für Ware aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt ist (z.B. weil diese Ware vorübergehend nicht lieferbar ist), kommt kein Kaufvertrag zustande. Bei Vorkasse kommt der Vertrag im Zeitpunkt des Zahlungseinganges zustande, sofern die Ware verfügbar ist. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

Der tesa nie wieder bohren GmbH steht es frei, Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt in freiem Ermessen der tesa nie wieder bohren GmbH. Im Falle der Nichtausführung einer Bestellung wird dies dem Besteller von der tesa nie wieder bohren GmbH unverzüglich mitgeteilt.

2.3 Auftragsbestätigungen von tesa nie wieder bohren, die inhaltlich von der ursprünglichen Bestellung abweichen, gelten als angenommen, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer von diesem widersprochen wird.

2.4 Abbildungen in unserem Webshop, auf der Website, den Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen etc. sowie die sich daraus ergebenden Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Gebrauchs-, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben. Handelsübliche Toleranzen bleiben tesa nie wieder bohren im Rahmen des für den Käufer Zumutbaren vorbehalten. 

3. Lieferfristen und –termine

3.1 Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung, jedoch nicht vor Abklärung der für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Beschaffenheitsspezifikationen und Erhaltvereinbarter Anzahlungen. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.2 Im Falle höherer Gewalt oder anderer außerhalb des Einflussbereichs von tesa nie wieder bohren liegender und von tesa nie wieder bohren nicht zu vertretender Ereignisse wie z.B. Naturgewalten, Unfälle, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Terrorakte, Epidemien, Besetzung von Fabriken und Räumlichkeiten, Materialmangel, Hoheitsakte (ob rechtmäßig oder unrechtmäßig), verschieben sich vereinbarte Liefertermine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert die Störung länger als sechs Wochen an, können beide Parteien vom Vertrag über die konkrete Lieferung zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nicht.

3.3 Hinsichtlich der Lieferungen solcher Liefergegenstände, für die tesa nie wieder bohren Materialien und Zulieferteile von Zulieferern bezieht, ist die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

3.4 Hält tesa nie wieder bohren eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht ein, so hat der Käufer nach verbindlich fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; bei teilweiser Verzögerung jedoch nur, sofern die Teilleistung für ihn ohne Interesse ist. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der Nachfrist zu erklären. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen gilt für Schadensersatzansprüche Ziffer 8.

3.5 Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

3.6 Bei Annahmeverzug des Käufers hat tesa nie wieder bohren das Recht, die durch den Annahmeverzug verursachten Mehraufwendungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. Daneben hattesa nie wieder bohren das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4. Versand, Verpackung, Gefahrenübergang

4.1 Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Lager der tesa nie wieder bohren GmbH an die vom Besteller angegebene Lieferadresse in den von der tesa nie wieder bohren GmbH angebotenen Ländern per Paketdienst. Die Lieferzeit beträgt 1-3 Werktage. Ausgenommen von der Lieferung innerhalb Deutschlands sind Lieferadressen auf der Insel Helgoland und in der Gemeinde Büsingen.

Ab einem Bestellwert von mindestens 150,00 EUR netto trägt tesa nie wieder bohren die Fracht- und Versandkosten innerhalb Deutschlands.

Für Lieferungen mit geringerem Nettobestellwert erhebt tesa nie wieder bohren einen Versandkostenanteil von 9,00 EUR netto innerhalb Deutschlands.

Für die Belieferung auf die deutschen Inseln wird fallweise ein Inselzuschlag erhoben.

Der Versandkostenanteil für Lieferungen nach Österreich beträgt 15€. Die Kosten der Versendung werden in vollem Umfang vom Käufer getragen, wenn der Käufer ausdrücklich eine andere Versandart als Spedition oder Paketdienst wünscht. Versendungen und Kostenübernahmen außerhalb Deutschlands sind zuvor zu vereinbaren. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt tesa nie wieder bohren.

4.2 Die Lieferung der Ware erfolgt inklusive Verpackung üblicher Art. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

4.3 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Käufer selbst auf den Käufer über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Ablauf des Tages der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Käufer über.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die Preisangaben auf der Internetseite https://shop.niewiederbohren.com/ zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise von tesa nie wieder bohren verstehen sich in Euro ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

5.2 Allen Aufträgen werden die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung geltenden Preise zugrunde gelegt, sofern keine anderweitige Regelung in der Auftragsbestätigung zwischen den Parteien getroffen wurde. Wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt.

5.3 Jede Rechnung von tesa nie wieder bohren wird, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Servicerechnungen sind Handwerkerrechnungen, nicht skontierbar und sofort fällig mit Rechnungsdatum.

5.4 Zahlungen des Käufers gelten erst dann als erfolgt, wenn tesa nie wieder bohren über den Betrag verfügen kann.

5.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche von tesa nie wieder bohren unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Vertrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Ausgenommen vom Aufrechnungsverbot sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

5.6 tesa nie wieder bohren kann ihre Forderungen fällig stellen, Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Gegenleistung durch Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers gefährdet wird. Die Kreditwürdigkeit des Käufers ist insbesondere zweifelhaft bei Anträgen zu Insolvenzverfahren oder deren Eröffnung, Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, Wechselprotest und unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Käufers über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers und einer dadurch hervorgerufenen Gefährdung der Gegenleistung, ist tesa nie wieder bohren berechtigt, bis zur Zahlung des gesamten noch ausstehenden Kaufpreises ihre Leistungen zu verweigern. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht an den von tesa nie wieder bohren gelieferten Waren nicht zu, es sei denn sein Gegenanspruch beruht auf dem gleichen Vertrag und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Besteller kann seine vertraglichen Rechte ohne Zustimmung von tesa nie wieder bohren nicht auf Dritte übertragen. 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 tesa nie wieder bohren behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit tesa nie wieder bohren gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist tesa nie wieder bohren nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch tesa nie wieder bohren liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Rücktritt vom Vertrag schließt Schadensersatzansprüche gegen den Käufer nicht aus.

6.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu verkaufen; er tritt tesa nie wieder bohren jedoch bereits schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug ist, kann tesa nie wieder bohren diese Einziehungsermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen. In diesem Fall kann tesa nie wieder bohren vom Käufer die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner, Übermittlung aller zum Einzug erforderlichen Informationen, Herausgabe entsprechender Unterlagen und Mitteilung an den Schuldner über die Abtretung verlangen.

6.4 Zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

6.5. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder Umbildung oder nach Verbindung oder Vermengung mit anderen Waren oder sonst zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen tesa nie wieder bohren und dem Käufer vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 20 % dieses Preises entspricht.

6.6 tesa nie wieder bohren verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. 

6.7. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter wird der Käufer auf das Eigentum von tesa nie wieder bohren hinweisen und tesa nie wieder bohren unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit tesa nie wieder bohren Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, tesa nie wieder bohren die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Dritt-Widerspruchsklage zu erstatten, haftet der Käufer tesa nie wieder bohren für den entstandenen Ausfall.

7. Gewährleistung, Reklamationen

7.1 Die vereinbarte Beschaffenheit bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungsspezifika des Liefergegenstandes, welche in den standardmäßigen Produktbeschreibungen ("Beschaffenheitsvereinbarung") von tesa nie wieder bohren festgehalten sind, soweit die Beschaffenheitsvereinbarung nicht explizit auf unverbindliche Inhalte (z.B. Durchschnittswerte) verweist. tesa nie wieder bohren übernimmt keine Gewährleistung für die Geeignetheit ihrer Liefergegenstände für bestimmte vom Käufer verfolgte Verwendungszwecke. Allein der Käufer ist für die Entscheidung verantwortlich, ob ein Liefergegenstand mit der vereinbarten Beschaffenheit für einen bestimmten Zweck und für die Art seiner Verwendung geeignet ist.

7.2 Angaben in Produktkatalogen, Preislisten und sonstigem dem Käufer von tesa nie wieder bohren überlassenen Informationsmaterial sind keine Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes. Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, Mängel der Lieferung unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen nach deren Empfang bei tesa nie wieder bohren schriftlich zu rügen. Der Besteller muss sofort erkennbare Mängel dem Frachtführer schon bei Ablieferung anzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

7.4 Liegt bei Gefahrenübergang ein von tesa nie wieder bohren zu vertretender Mangel vor, ist tesa nie wieder bohren zur Ersatzlieferung („Nacherfüllung“) binnen angemessener Frist berechtigt. tesa nie wieder bohren kann von dem Käufer verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an tesa nie wieder bohren auf Kosten von tesa nie wieder bohren zurücksendet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag über die konkrete Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, so kann der Käufer Rechte nur wegen des mangelhaften Teils geltend machen. Kosten für jegliche Prüfverfahren des Bestellers oder dessen Kunden werden nur nach vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch eine autorisierte Person der tesa nie wieder bohren GmbH übernommen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 8.

7.5 Handelsübliche Abweichungen innerhalb der Toleranzgrenzen sind kein Mangel.

7.6 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, falls die Mängel der gelieferten Ware auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, natürlicher Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, unüblicher Betriebsbedingungen, mangelhaften Bauarbeiten oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, die tesa nie wieder bohren nicht zu vertreten hat. Das gleiche gilt, falls Mängel daher rühren, dass (1) die Anleitungen für Montage und Unterhalt der gelieferten Waren nicht in vollem Umfang beachtet oder Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Besitzer oder einen Dritten ohne schriftliche Einwilligung von tesa nie wieder bohren vorgenommen worden sind, oder (2) die an der gelieferten Ware aufgetretenen Mängel auf die Qualität des Wassers zurück zu führen sind und die gelieferte Ware nicht entsprechend den Anleitungen gewartet worden ist. Der Gewährleistungsausschluss bezieht sich nicht auf solche Mängel, die nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Ware vorhanden waren.

7.7 Der Besteller ist nicht berechtigt, aufgrund einer mangelhaften Teillieferung irgendwelche Rechte bezüglich der übrigen Teillieferung geltend zu machen; wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist - wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist - und wenn dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Dies gilt nicht bei Teilverzug oder Teilunmöglichkeit.

7.8 Gewährleistungsansprüche für Fertigprodukte, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in 24 Monaten ab Lieferung, Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in 12 Monaten ab Kaufdatum. Dies gilt nicht bei Arglist oder der Übernahme einer Garantie oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.

7.9 Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt zudem die Regelung der Ziffer 8.

8. Haftung, Haftungsbegrenzung

8.1 tesa nie wieder bohren haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von tesa nie wieder bohren oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei leicht fahrlässig verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet tesa nie wieder bohren nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit tesa nie wieder bohren den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fällen gegeben ist.

8.2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.3 Die Haftung von tesa nie wieder bohren für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungen sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

8.4 Sämtliche Ersatzansprüche des Käufers gegen tesa nie wieder bohren, gleich auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, sind der Höhe nach auf höchstens den Wert der jeweiligen Kaufsache beschränkt. Vom Käufer geforderte Vertragsstrafen oder Schadenspauschalen finden keine Anwendung.

8.5 Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von tesa nie wieder bohren beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

8.6 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst. 

9. Allgemeine Bestimmungen, Code of Conduct

9.1 Der Käufer darf seine Ansprüche gegen tesa nie wieder bohren – mit Ausnahme von Geldforderungen – nicht ohne die schriftliche Zustimmung von tesa nie wieder bohren an Dritte abtreten.

9.2 Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Abreden zwischen tesa nie wieder bohren und dem Käufer und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3 Zur Wahrung der in diesen Lieferbedingungen geforderten Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder E-Mail.

9.4 Ist eine Bestimmung vertraglicher Abreden zwischen tesa nie wieder bohren und dem Käufer und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durchdiejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.5 Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche ist der Geschäftssitz von tesa nie wieder bohren.

9.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hanau. Tesa nie wieder bohren ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG; UN-Kaufrecht).

9.8 Der Käufer verpflichtet sich die wesentlichen Grundprinzipien des tesa Code of Conduct einzuhalten. Dieser ist zu finden unter: Code of Conduct (abrufbar über niewiederbohren.com)

Stand: Mai 2024

tesa nie wieder bohren GmbH
Margarete-von-Wrangell-Str. 22
63457 Hanau

Fon: +49 (0)6181 6767-0
Fax: +49 (0)6181 6767-006

Mail: info@niewiederbohren.de
Homepage: https://www.niewiederbohren.com/de
Shop: https://shop.niewiederbohren.com/

Registergericht: Hanau HRB 96086
USt-IdNr: DE 245125405


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